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21.01.2012

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"es Lied für s'Läbe 2012"

Wettbewerb für Songwriter und Songwriterinnen

1. Veranstalter, Ausgangslage

Der Wettbewerb wird ausgeschrieben und verantwortet durch den Verein ‚Marsch für s’Läbe‘ (MFL,) Zürich. Seit 2010 führt  MFL am Samstag vor dem eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag einen Lebensrechts-Marsch in Zürich durch. Mit dem Anlass greifen bisher elf evangelische und katholische Organisationen das Thema Abtreibung in der Öffentlichkeit auf (weitere Angaben dazu auf der Webseite MFL). Die seit 2002 in der Schweiz geltende Fristenlösung erlaubt das ‚legitimierte‘ Töten von Kindern im Mutterleib. Mit dem MFL fordern christliche Organisationen die Abschaffung der Fristenlösung. Der MFL ist ein politisch-kirchlicher Anlass, an welchem sowohl politische Forderungen als auch geistliche Inputs, Lieder und Gebete ihren Platz haben. Ohne das Eingreifen Gottes wird die Rückkehr zum uneingeschränkten Lebensrecht für alle Menschen in der Schweiz nicht gelingen.

Der 3. MFL wird am 15. September 2012, 14.00 Uhr, im Zürcher Platzspitz-Park hinter dem Landesmuseum stattfinden. Der an eine einstündige Kundgebung anschliessende Bekenntnismarsch durch das Zürcher Stadtzentrum wird in zwei Teilen geführt. Der erste Teil mit Kreuzen und Kindersärgen gedenkt schweigend der abgetriebenen Kinder, denen das Lebensrecht verweigert wurde. Der 2. Marschteil, das Familienfest, feiert mit lauten Klängen, bunten Farben und vielen Menschen aller Altersstufen die Freude und die Fülle des gemeinsamen Lebens. Die Teilnehmerzahl hat sich von ca. 800 im Jahre 2010 auf ca. 1‘500 Personen im Jahre 2011 erhöht. Auf Grund tätlicher Angriffe linksautonomer Kreise wurde 2011 ein massiver Polizeieinsatz nötig. In Folge dessen wies die Polizei der Veranstaltung 2012 den leichter zu schützenden Platzspitz-Park zu.

 

2. Aufgabenstellung

Das Leben ist ein wunderbares Geschenk Gottes. Jedes neugeborene Kind ist ein Beweis von Gottes phänomenaler Schöpfergabe. Jedes Baby bringt das Licht und die Liebe Gottes in diese Welt und ist damit ein Beweis von Gottes Geduld mit einer rebellischen Menschheit. 

Das Projekt MFL will nicht nur auf das Unrecht der Abtreibung hinweisen, sondern ebenso die Herrlichkeit des Lebens feiern. Der Wettbewerb „es Lied für s’Läbe“ gibt musikalisch, prosaisch und gesanglich begabten Befürwortern des Lebens die Möglichkeit, sich mit Melodien und Texten für das Lebensrecht einzusetzen.

Eckdaten des Wettbewerbs:

Ziel: ist die Komposition und Präsentation eines Liedes, welches das Wunder des menschlichen Lebens besingt. Pro Neugeborenes Leben, Kindschaft, Familie, Lebensfreude. Kontra verweigertes Lebensrecht, Abtreibung, Tod  

Musikstil: keine Einschränkung bzgl. des Stils, jedoch keine reinen Instrumentalstücke

Sprache: Schweizerdeutsch

Sprachstil: Die Sprache soll so gewählt werden, dass die Texte auch ausserhalb der Kirchenmauern verstanden werden

Formation: Keine Einschränkung: alles möglich vom Solisten bis zum Chor. Ebenfalls frei ist die Wahl der musikalischen Begleitung  (A Cappella, Einzelinstrument, Band).  Komponist/-in und Sänger/-in können verschiedene Personen sein. 

Teilnahme: Personen jeder  Altersstufe, jeder Konfession und Nationalität sind teilnahmeberechtigt.

Prämierung: Preissummen werden lediglich an die auf dem Anmelde-Formular definierte Einzelperson ausgerichtet. Wirken bei Produktion und Präsentation eines Wettbewerbsbeitrags mehrere Personen mit,  unternimmt die verantwortliche Person eine allfällige interne Verteilung des Preisgeldes.

 

3. Ablauf des Wettbewerbs

P r o j e k t – P h a s e   1  (16. Januar bis 31. März 2012)

Die Ausschreibung erfolgt ab 16. Januar 2012 durch Mailings an Musikerinnen/Musiker und Multiplikatoren primär im christlichen Umfeld. Auch Personen, die sich nicht als Christen verstehen, sind zum Wettbewerb zugelassen.

Gemeinsam mit der Einladung wird das Wettbewerbs-Reglement  verschickt, welches über die Teilnahme-Bedingungen orientiert.

Multiplikation: Empfänger/-innen der Einladung werden  gebeten, andere potenziell Mitwirkende über den Wettbewerb in Kenntnis zu setzen.

Resonanz: Musiker/-innen, die planen, beim Wettbewerb mitzumachen, werden gebeten, den Organisatoren eine entsprechende, kurze Mitteilung zu machen.  So können die Initianten des Wettbewerbs feststellen, ob die Sache greift und wo allenfalls Korrekturen, Intensivierungen oder Anpassungen nötig sind.

Anmeldung: Songwriter/-innen, die beim Wettbewerb mitmachen wollen, senden das ausgefüllte und unterzeichnete Anmelde-Formular (Punkt 7. dieses Reglements) entweder umgehend, spätestens aber bis zum 31.03.12 an: Marsch für s’Läbe, Postfach 155, 8046 Zürich. Eine frühere Zusendung erleichtert die Organisation des Projekts.

Eine von MFL gegengezeichnete Kopie des Anmelde-Formulars, welches die Teilnahme am Wettbewerb und die definierten Konditionen bestätigt, wird den Teilnehmenden umgehend zurück gesandt.

Einsenden der Audio-Demos: Eine Aufnahme des gesungenen Lieds wird in elektronischer Form bis spätestens 31. März 2012 eingesandt an: Mail an info(at)marschfuerslaebe(dot)ch oder CD an die Postfachadresse. Dem Demo beigefügt sind:

  • Angaben zum/r Komponisten/-in der Melodie
  • Angaben zum/r  Sänger/-in, Gesangsgruppe
  • Angaben zum geplanten Arrangement (musikalische Begleitung)
  • Eine Word- oder PDF-Datei mit dem Liedtext

Es werden nur Demos zur Beurteilung in den Wettbewerb aufgenommen, wenn den Organisatoren ein unterzeichnetes Anmelde-Formular vorliegt.  Einsendungen nach dem 31.03.12 können nicht mehr berücksichtigt werden.

Jurierung: Anfang April beurteilt eine Jury die eingesandten Lieder und erstellt eine Rangliste. Folgende Kriterien sind dabei ausschlaggebend:

Originalität, Ausstrahlung

Qualität des Textes, Bezug zum Thema Lebensrecht, Kindschaft, Abtreibung

Qualität des Gesangs und der Musik

Die Entscheide der Jury sind bindend und müssen nicht begründet werden. Alle Teilnehmenden erhalten bis spätestens 26. April 2012 Bescheid über eine allfällige Qualifikation ihres Beitrags für Phase 2.

Taxiert die Jury weniger als acht Lieder als geeignet für die Verbreitung in einer grösseren Öffentlichkeit, wird der Wettbewerb nach Phase 1 beendet. In diesem Fall gilt die Rangierung der Jury und die Barpreise werden  gemäss Wettbewerbs-Reglement verteilt.

Für die Arbeit der Jury haben folgende Personen zugesagt:

  • Lilo Keller, Pianistin, Songwriterin, Bandleaderin, Winterthur
  • Jackie Leuenberger, Songwriterin, Sängerin, Bätterkinden
  • Roger Lustenberger, Geschäftsführer profimusic GmbH, Castel San Pietro
  • Dr. Daniel Regli, OK-Präsident March für s'Läbe, Zürich
  • Timo Schuster, Musiker, Sänger, Vocal Coach & Leiter der ultimo Vocal School, Co-Leiter Künstlernetzwerk artsplus.ch, Steffisburg

 

P r o j e k t – P h a s e   2  (26. April – 22. Juni 2012)

Taxiert die Jury mindestens acht Lieder als geeignet für die Verbreitung in einer grösseren Öffentlichkeit, geht der Wettbewerb in Phase 2 über. Die Komponisten/Sänger  der ausgewählten Lieder erhalten Bescheid und werden für die nächsten Aktivitäten aufgeboten.

Auftritt: Die Musiker bereiten sich vor, ihre Lieder im Rahmen eines Konzertabends am 22. Juni 2012 mit musikalischer Begleitung im Grossraum Zürich zu präsentieren. Das Publikum des Abends (im Saal; evtl. Zugeschaltete via SMS) entscheidet über die Rangierung der Lieder. Die Preise werden gegen Ende der Veranstaltung ausgehändigt.

Werbung: Teilnehmende der Phase 2 geben den Organisatoren das Recht, ihre Namen und die Titel der eingesandten Lieder in der Werbung für den Konzertabend (Flyer, Webseite etc.) ohne Einschränkung zu verwenden. Die Teilnehmenden werden motiviert, in ihrem Umfeld kräftig Werbung zu machen für den Konzertabend. Flyer werden dafür kostenlos zur Verfügung gestellt.   

Organisation: MFL fungiert als Organisator des Konzertabends unter dem Titel „es Lied für s’Läbe“. MFL plant das Programm des Abends in Absprache mit den Teilnehmenden. Die Programmleitung liegt bei MFL. Einzelne Programmteile des Konzertabends werden Stellung beziehen zum Thema Abtreibung & Lebensschutz. Auch wird das Publikum eingeladen für eine Teilnahme am Marsch für s’Läbe vom 15. September 2012 in Zürich.

Logistik: MFL verantwortet als Organisator den Ablauf des Konzert-Abends. MFL organisiert und finanziert Werbung, Lokalität und Technik. Eine professionelle Beschallung des Raumes wird garantiert.

Finanzen: Den Teilnehmenden des Konzertabends erhalten für Ihre Aufwendungen keine Spesen-Entschädigung. Entscheiden sich Wettbewerbs-Teilnehmende zudem, für ihren Auftritt zusätzlich Instrumente und technisches Material zu mieten, gehen die daraus entstehen Kosten zu Lasten der Wettbewerbs-Teilnehmenden.

MFL behält sich den Entscheid vor, für den Konzertabend entweder Tickets zu verkaufen oder das Publikum mittels einer Kollekte zum Mittragen der Unkosten aufzurufen.  Wettbewerbs-teilnehmende haben kein Anrecht auf einen Anteil an den eingegangen finanziellen Mitteln.

 

4. Preise, Sponsoring

Die Hauptpreise werden als Barbeträge ausgerichtet.  Mitwirkende, die nicht prämiert wurden, erhalten einen Trostpreis. Die Barprämien werden nicht der Vereinskasse ‚Marsch für s’Läbe‘ entnommen, sondern von externen Sponsoren (Personen, Organisationen, Unternehmen) beigesteuert. Mindestens werden folgende Preisgelder ausbezahlt:

1.      Preis = CHF 3‘000.-

2.      Preis = CHF 2‘000.-

3.      Preis = CHF 1‘000.-

Sollten sich bis zum 31. März 2012 weitere Sponsoren finden, sind die Organisatoren des Wettbewerbs befugt, sowohl die Preissummen zu erhöhen als auch Prämierungen für die hinteren Plätze (ab Rang 4) festzusetzen.

An Sponsoring interessierte Personen sind eingeladen, sich mit den Organisatoren des Wettbewerbs in Verbindung zu setzen.

 

5. Liederrechte, Live-Auftritt am Marsch für s’Läbe  

Die Liederrechte bleiben bei den Songwritern. Die Teilnehmenden geben MFL jedoch das Recht, Liedtexte, Melodien, elektronische Aufnahmen in Bild & Ton (z.B. Live-Mitschnitt am Konzertabend) uneingeschränkt im Umfeld des jährlich stattfindenden ‚Marsch für s’Läbe‘ zu verwenden (Webseiten, Drucksachen, DVDs, Promo-Videos, Berichterstattung etc.). 

MFL erhält zusätzlich das einmalige Recht, die in Phase 2 präsentierten Lieder für die potenzielle Produktion einer CD zu verwenden, auf welcher die Ziele des Projekts, die politischen Forderungen und die „Lieder des Lebens“ präsentiert werden. Die Kosten für die Produktion einer solchen CD gehen zu Lasten MFL. Gewinne, die durch den Verkauf der CD erwirtschaftet werden, gehen vollumfänglich in die Vereinskasse Marsch für s’Läbe und werden ausschliesslich für die Lebensrechtsarbeit verwendet.

Die Gewinner des Wettbewerbs (Plätze 1 – 3) singen ihre Lieder am Marsch für s’Läbe vom 15. September 2012 in Zürich. Dieser Einsatz wird zusätzlich mit CHF 300.- plus  Reisespesen vergütet. Das OK und der Programmverantwortliche entscheiden, in welchem Programmteil die Lieder gesungen werden (Kundgebung, Openair- Gottesdienst).

6. Anmeldung

Die Anmeldung zur Wettbewerbs-Teilnahme wird definitiv durch Einsenden sowohl des unterzeichneten Anmelde-Formulars als auch des elektronischen Demos bis spätestens 31.03.12.