Wie halten Sie’s mit dem Lebensschutz?

11.09.2023

Bei jährlich 73 Millionen getöteten Babys im Mutterleib ist Abtreibung die grösste Menschenrechtsverletzung weltweit. Kurz vor dem Lebensrechtsmarsch, der am 16. September 2023 in Zürich Oerlikon stattfindet, fordert der «Marsch fürs Läbe» National- und Ständeratskandidaten auf, bei einem Pro-Life-Rating zum Lebensschutz in der Schweiz Stellung zu beziehen.

Der Marsch fürs Läbe setzt sich zum 13. Mal für das Menschenrecht auf Leben ungeborener Kinder ein. Immer noch fehlen vollständige Daten über die Abtreibungsgründe bei Frauen, insbesondere im Alter von 25 bis 35 Jahren, in dem 50 Prozent der Abtreibungen stattfinden. Eine detaillierte Studie darüber wäre aber Voraussetzung zur Erarbeitung von konkreten Unterstützungsmassnahmen für Eltern. In der Schweiz besteht hier deutlicher Nachholbedarf.

Pro Life Rating für National- und Ständeratskandidaten

Der Fragenkatalog des Pro Life Ratings, den der Marsch fürs Läbe erstellt hat, umfasst daher auch die Situation von Müttern und Vätern in Konflikten, Möglichkeiten der Unterstützung und Aufklärung über mögliche Folgen der Abtreibung für Frauen. Das Portal www.proliferating.ch gibt Kandidaten so die Möglichkeit, Wählerstimmen mit ihrer Pro-Life-Haltung zu sammeln. Der Marsch fürs Läbe empfiehlt mit dem Rating diejenigen Politiker und Politikerinnen zur Wahl, deren politische Ziele die Perspektiven für Mütter, Väter und Kinder – über den Anfang des Lebens hinaus – einschliesst. 

 

Recht auf freie Meinungsäusserung

Mit dem Pro Life Rating wird gleichzeitig das für eine Demokratie unabdingbare Recht auf freie Meinungsäusserung gestärkt. Dass dies nicht mehr selbstverständlich zu sein scheint, zeigt ein aktuelles Beispiel. So wurde dem Verein «Marsch fürs Läbe» der Vertrag mit dem Online-Spendenportal «Raise now» auf Ende Jahr gekündigt. Der Anbieter hatte dies damit begründet, dass der Marsch fürs Läbe die internen Richtlinien nicht erfüllen würde. Trotz mehrfachen Nachfragens lieferte «Raise now» bis heute dem Marsch fürs Läbe keine konkrete Begründung.

Am 16. September 2023 sind nun alle aufgerufen, dem Lebensrecht in der Schweiz in Zürich Oerlikon eine konkrete Stimme zu geben – und damit auch dem Recht auf freie Meinungsäusserung.