Stadtrat rekurriert gegen Marschbewilligung des Statthalters

04.07.2019

Erst vor wenigen Tagen hatte der Zürcher Statthalter die Beschwerde des Vereins „Marsch fürs Läbe“ gutgeheissen und den Lebensrechtsmarsch vom 14. September 2019 in den Stadtkreisen 4 und 5 erlaubt. Mit einem ausführlichen Entscheid wurde die Erlaubnis mit dem Gleichbehandlungsprinzip sowie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit begründet. Nun hat der Zürcher Stadtrat, welcher sich bereits zuvor mehrfach gegen den Lebensrechtsmarsch durch die Stadt ausgesprochen hatte, ein weiteres Mal interveniert.

Wie in einer städtischen Medienmitteilung vom 3. Juli 2019 bekanntgegeben, will der Stadtrat für den „Marsch fürs Läbe“ trotz des positiven Entscheids des Statthalters keinen Demonstrationsumzug zulassen. Der Stadtrat ficht also nun diesen Entscheid beim Verwaltungsgericht an. Begründet wurde dies, wie schon bei früheren Verlautbarungen der Polizeiführung, mit Sicherheitsbedenken. Zudem werfe die vom Statthalteramt vorgegebene Umzugsroute Fragen auf.

Warum gerade der Lebensrechtsmarsch verboten werden soll, obwohl in dessen Umfeld massiv weniger Beschädigungen auftreten als im Umfeld anderer Demonstrationszüge (wie z.B. der 1-Mai-Kundgebung), bleibt ein Rätsel für den neutralen Beobachter. Die Veranstalter des "Marsch fürs Läbe“ klären das weitere mögliche Vorgehen indessen mit ihrem Anwalt.