Uniklinik-Ärzte zu Abtreibungen verpflichten?

16.07.2020

Immer mehr junge Ärzte wollen keine Abtreibungen mehr durchführen. Nun prüft das baden-württembergische Sozialministerium in Deutschland, ob Ärzte an Unikliniken verpflichtet werden können, Abtreibungen vorzunehmen und ob von einem Ja dazu Neueinstellungen abhängig gemacht werden können.Das berichtet der „Arbeitskreis Religionsfreiheit – Menschenrechte – Verfolgte Christen‟ der Deutschen Evangelischen Allianz am 8. Juli 2020 mit Berufung auf das Nachrichtenmagazin idea spektrum.

Heftige Kritik an den Überlegungen der baden-württembergischen Landesregierung kommt von den Lebensrechtsorganisationen. Der Landesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL) in Baden-Württemberg, Josef Dichgans, erklärte gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea, dass niemand verpflichtet sei, „an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken“. So stehe es im Schwangerschaftskonfliktgesetz, das sich wiederum auf das Grundgesetz stütze. Nur in Ausnahmenfällen (wenn das Leben der Schwangeren bedroht oder mit einer „schweren Gesundheitsschädigung“ zu rechnen ist) bestehe für einen Arzt eine Pflicht zur Durchführung einer Abtreibung.

Staatssekretärin Mielich habe in einem Interview mit der taz gesagt, das Hauptproblem sei, junge Ärzte dazu zu bringen, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Angedacht sei etwa, gleich bei der Neueinstellung entsprechende Fragen zu stellen. „Man kann das eine planmässige Diskriminierung von Menschen nennen, die es mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, nach dem Gesetz immerhin rechtswidrige Abtreibungen durchzuführen“, so Dichgans.

 

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Alexander Krauss hat sich ebenfalls gegen eine Pflicht zu Abtreibungen für Ärzte an Unikliniken ausgesprochen. Hinter dem Vorstoss stehe die klare Absicht, das Lebensrecht aushöhlen zu wollen. Dass es offenbar mehr und mehr junge Ärzte gäbe, die an Abtreibungen nicht mitwirken wollen, sei zu begrüssen.

Cornelia Kaminski, Bundesvorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle“, welche den jährlichen Marsch für das Leben in Berlin organisieren, sagte in einer Pressemitteilung, dass es „zutiefst“ dem hippokratischen Eid widerspreche, „Ärzte auch nur ansatzweise zu nötigen, an Abtreibungshandlungen in irgendeiner Form mitzuwirken“. Jeder, der „ein ungeborenes Baby im Mutterleib schon einmal per Ultraschall“ habe beobachten können, der gesehen habe, „wie es strampelt und am Daumen lutscht“, hätte ein Problem damit, „es einfach abzusaugen, zu zerstückeln oder totzuspritzen“. Es sei „nahezu grotesk, dass eine Landesregierung nun prüft, inwieweit Ärzte zu solchen Handlungen verpflichtet werden sollen“.

Quelle und mehr Informationen dazu: https://akref.ead.de/akref-nachrichten/08072020-deutschland-abtreibung-ist-keine-medizinische-leistung/